Sicherheit an erster Stelle: Gefährliche Gegenstände beim Reisen
Gefährliche Gegenstände
Für eine angenehme und sichere Reiseerfahrung ist es wichtig, die Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen des Reiselandes sowie der Fluggesellschaft zu beachten. Mit Blick auf die Sicherheit aller Passagiere und Crewmitglieder auf unseren Flügen möchten wir darauf hinweisen, dass die Mitnahme bestimmter Gegenstände im Hand- oder Aufgabegepäck untersagt ist. Es ist nicht gestattet, folgende gefährliche Gegenstände an Bord unserer Flugzeuge mitzuführen:
- Aktentaschen oder Koffer mit eingebauten Alarmmechanismen
- Explosive Materialien wie Feuerwerkskörper oder Notsignalfackeln
- Gasbehälter wie Pfefferspray, Abwehrsprays oder Camping-Gaskartuschen
- Behälter mit entzündlichen Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farbe oder Lösungsmittel
- Leicht entflammbare Materialien, wie Streichhölzer
- Substanzen, die beim Kontakt mit Wasser entzündliche Gase entwickeln
- Oxidierende Mittel, wie etwa Bleichmittel oder Peroxide
- Giftige oder infektiöse Stoffe wie Quecksilber oder Proben von Viren und Bakterien
- Radioaktive Materialien und Geräte
- Ätzende Substanzen, etwa Säuren, Laugen oder feuchte Batterien
- Stark magnetische Materialien
- Geräte und Werkzeuge, die mit Benzin in Kontakt waren, auch wenn sie nur geringe Benzinreste enthalten
Wir bitten unsere geschätzten Passagiere, diese Richtlinien zu beachten und keine der genannten gefährlichen Gegenstände ins Hand- oder Aufgabegepäck zu packen. Die Sicherheit und das Wohlbefinden aller an Bord sind unser oberstes Anliegen, und durch Ihre Kooperation tragen Sie maßgeblich dazu bei, dass jeder Flug reibungslos und sicher verläuft. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Einhaltung dieser Sicherheitsbestimmungen. Genießen Sie Ihre Reise mit uns, ohne unnötige Risiken einzugehen, und freuen Sie sich auf ein unvergessliches Reiseerlebnis. Bei Fragen oder Unsicherheiten zu den Sicherheitsbestimmungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.